Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung für Logumer Vorwerk

Friedhofsgebührenordnung für Logumer Vorwerk (gültig ab 1. September 2022)

Der Kirchenrat Logumer Vorwerk hat jetzt zu der neuen Friedhofsordnung auch die dazugehörige Friedhofsgebührenordnung verabschiedet.

  Für ein Wahlsarggrab (30 Jahre) werden 270 Euro veranschlagt. 9 Euro sind entsprechend für eine jährliche Verlängerung anzusetzen. Für die neue Kategorie des Wahlurnengrabes (30 Jahre) werden 240 Euro angesetzt und für deren Verlängerung jährlich 8 Euro. Aufgrund der Mischkalkulation können beide Ansätze in einem im Vergleich zu manchen anderen Friedhöfen immer noch preisbewussten Rahmen bleiben. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr hat der Kirchenrat wegen der derzeitigen Krisensituation bewusst nicht verändert und bei 7,50 Euro belassen.

Friedhofsordnung für Logumer Vorwerk vom 10.05.2022 (gültig ab 1. September 2022)

Die Friedhofsordnung steht hier als PDF zum Herunterladen bereit.